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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Inhalt15 Abschnitte
  1. 1.AGB für Verbraucher
  2. § 1 Geltung der Bedingungen
  3. § 2 Zustandekommen eines Vertrages, Vertragsparteien
  4. § 3 Konstruktionsänderungen
  5. § 4 Preise und Zahlungsbedingungen
  6. § 5 Teillieferungen
  7. § 6 Lieferzeiten
  8. § 7 Gewährleistung und Schadenersatz
  9. § 8 Haftung
  10. § 9 Eigentumsvorbehalt
  11. § 10 Änderungen dieser AGB
  12. § 11 Schlussbestimmungen
  13. 2.AGB für Unternehmer – B2B
  14. § 1 Geltung der Bedingungen
  15. § 2 Zustandekommen eines Vertrages, Vertragsparteien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TS BusCamp GmbH

1. AGB für Verbraucher

§ 1 Geltung der Bedingungen

Alle Vereinbarungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen; sie werden durch Auftragserteilung, Annahme der Lieferung oder sonstige Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Auftrag anerkannt. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung vorher schriftlich zu.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages, Vertragsparteien

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Ein Auftrag ist von uns erst angenommen, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben. Die Bestätigung erfolgt spätestens innerhalb 14 Werktagen.
  3. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag, ohne unsere vorherige Zustimmung abzutreten.

§ 3 Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers vor, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen für den Käufer zumutbar sind.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. TS BusCamp ist berechtigt die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen nachträglich anzupassen, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Produkt verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unseres Produktes beeinflussen, sind Beschaffungs-, Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs (z.B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Alle Preisänderungen gelten erst nach Bekanntgabe an den Kunden. TS BusCamp wird nach eigener Kenntnis von Preissteigerungen diese dem Kunden zeitnah kommunizieren sowie ankündigen. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag kostenfrei kündigen. Das vorgesagte gilt nicht, wenn die vereinbarten Lieferungen und Leistungen innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind.
  2. Verzichtet der Käufer auf eine Auftragsbestätigung oder wird aus einem anderen Grund keine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt, gelten die Angebotspreise.
  3. Unsere Preise gelten ab Werk. Verpackungs-, Transport- und sonstige Nebenkosten sowie Zölle und sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Lieferung werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für ein Fertigprodukt (bereits gebautes Fahrzeug mit eventuellen Sonderwünschen) ab Vertragsschluss sowie Rechnungsstellung fällig. Für Individualanfertigungen hat der Käufer 50 % Anzahlung bei bei Abschluss des Vertrages, 40% Zwischenzahlung bei Fertigstellung und Mitteilung des Möbelbaues sowie 10 % Schlusszahlung vor Zusendung der Zulassungsdokumentation nach erfolgter Rechnungsstellung zu zahlen.

§ 5 Teillieferungen

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind.

§ 6 Lieferzeiten

  1. Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung aller notwendigen vereinbarten Vorleistungen durch den Käufer.
  3. Grundsätzlich gelten alle Lieferungen frei Werk. Die Lieferzeit ist hierbei eingehalten, wenn die Bereitstellungsanzeige beim Kunden eingegangen ist. Ist eine Lieferung frei Werk des Kunden vereinbart, ist die Lieferzeit eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk von TS BusCamp verlassen hat. Soweit der Transport vom Kunden zu bewirken ist, ist die Lieferzeit eingehalten, sobald die Versandbereitschaft des Liefergegenstandes dem Kunden gemeldet ist.
  4. Für den Fall, dass TS BusCamp schuldhaft einen Lieferverzug zu vertreten hat, ist der Verzögerungsschaden des Bestellers begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
  5. In Fällen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Atom-/ Reaktorunfälle, Pandemie oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsstörungen schiebt sich der Liefertermin zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit entsprechend hinaus, jedoch nicht über sechs Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag bzw. bei zuvor erfolgten Teilleistungen zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages berechtigt. Schadensersatzansprüche können in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich auch eine vereinbarte Lieferzeit in Fällen einer nachträglichen Änderung der Vertragsgrundlage, bei nachträglichen Änderungswünschen des Käufers in Abweichung zur Auftragsbestätigung oder bei notwendigen Änderungen aufgrund nachträglich geänderter oder in Kraft getretener behördlicher Vorschriften – wie geänderte TÜV-Vorschriften -. Die konkrete Lieferzeit wird in diesem Fall neu vereinbart.

§ 7 Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Ist die gelieferte Sache bei Gefahrübergang mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so können wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
  2. Mängelrügen müssen vom Käufer gegenüber TS BusCamp schriftlich angezeigt werden.
  3. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Produkte beträgt 12 Monate ab Übergabe, es sei denn anderes ist vertraglich vereinbart worden.
  4. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir in gleichem Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung, es sei denn, die Übernahme erfolgt aus Kulanz ohne gesetzlichen Anspruch.

§ 8 Haftung

  1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet TS BusCamp Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen:
    • (a) bei Vorsatz und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die TS BusCamp eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe;
    • (b) bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist und nur in Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte, jedoch stets beschränkt auf maximal 50.000 € pro Schadensfall, insgesamt auf höchstens 100.000 € aus dem Vertrag;
    • (c) darüber hinaus nur soweit TS BusCamp gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
  2. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Absatz 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Für alle Ansprüche gegen TS BusCamp auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen unbeschränkter Haftung – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
  4. Falls der Vertragspartner eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle wünscht, werden die Parteien durch individuelle schriftliche Vereinbarung hierfür sorgen.
  5. Die vorstehenden Regelungen finden Anwendung auf den Bereich der vertraglichen und deliktischen Haftung.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Liefergegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch erst zukünftig entstehender Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund, gegen diesen zustehen.
  2. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) wird erst nach Beendigung des Eigentumsvorbehalts herausgegeben. Bis dahin besteht eine Besitzberechtigung von TS BusCamp.

§ 10 Änderungen dieser AGB

  1. TS BusCamp behält sich vor, die AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern zu können.
  2. Der Kunde kann bei Verlust der AGB jederzeit bei TS BusCamp eine Kopie abfordern.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusagen und Garantien, gleich welcher Art, die eine weitergehende Einstandspflicht der TS BusCamp begründen, als in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch TS BusCamp.
  2. Im Übrigen gelten die allgemeinen Rechtsvorschriften. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eventuelle Lücken dieser AGB.

2. AGB für Unternehmer – B2B

§ 1 Geltung der Bedingungen

Alle Vereinbarungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen; sie werden durch Auftragserteilung, Annahme der Lieferung oder sonstige Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Auftrag anerkannt. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung vorher schriftlich zu.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages, Vertragsparteien

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Ein Auftrag ist von uns erst angenommen, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.